Zuzahlungsbefreiung sichern
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In Deutschland müssen gesetzlich Versicherte bei vielen medizinischen Leistungen Zuzahlungen leisten, sei es für Medikamente, Aufenthalte im Krankenhaus oder bei wichtigen Heilmittel. Für diese Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze für die Berücksichtigung der finanziellen Mittel. Sie beträgt in der Regel 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke nur 1 %. Wird diese Grenze erreicht, kann man bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zur finanziellen Entlastung beantragen.
Überblick für die Zuzahlungsbefreiung bei Belastungsgrenze
Unsere informativen Seiten geben Ihnen einen kompakten Überblick und vermitteln Wissenswertes, was für die Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung bei den Kranken- sowie Pflegekassen benötigt wird oder auch zu beachten gilt.
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Zuzahlungsbefreiung sichern und vor finanziellen Belastungen von der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt werden. Und dabei sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine wichtige Entlastung für Versicherte vor: die Zuzahlungsbefreiung.
Sie schützt Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen davor, durch gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligungen finanziell überlastet zu werden – etwa bei Medikamenten, Aufenthalten in Krankenhäuser oder anderen medizinischen Leistungen. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung bei einer Belastungsgrenze
Die Grundlage für eine Befreiung der Zuzahlung ist die sogenannte Belastungsgrenze, die sich am jährlichen Bruttohaushaltseinkommen der Betroffenen orientiert:
- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens
- 1 % bei schwerwiegend chronisch Erkrankten (ärztliche Bescheinigung erforderlich)
Für die Ermittlung der Belastungsgrenze werden folgende Zuzahlungen berücksichtigt:
- Notwendige Arzneimittel
- Heil- und Hilfsmittel
- Krankenhausaufenthalte
- Häusliche Krankenpflege
- Fahrkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen
Nicht berücksichtigt werden hingegen Eigenanteile für Leistungen wie Brillen, Zahnersatz oder Angebote, die nicht ärztlich verordnet wurden. Ein Antrag kann gestellt werden:
- Sobald die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht ist
- Rückwirkend, bis zu vier Jahre
- Im Voraus für das kommende Jahr (sogenannte Vorauszahlung)
Zuzahlungsbefreiung kompakt
1. Zuzahlungen sammeln
2. Belastungsgrenze prüfen
3. Antrag stellen
4. Unterlagen vorbereiten
5. Antrag einreichen
6. Befreiungsausweis erhalten
Zuzahlungsbefreiung Schritt für Schritt
1. Zuzahlungen sammeln
Sammeln Sie alle Belege über gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Dazu gehören beispielsweise Eigenanteile für:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Krankenhausaufenthalte
- Heil- und Hilfsmittel
- häusliche Krankenpflege
- Fahrkosten zu medizinischen Behandlungen
Die Belege sollten folgende Angaben enthalten: Name des Versicherten, Art der Leistung, Datum, Zuzahlungsbetrag und den Stempel oder Namen des Leistungserbringers (wie Apotheke). Viele Apotheken bieten praktische Sammelquittungen an, fragen Sie einfach danach.
2. Belastungsgrenze prüfen
Ihre individuelle Belastungsgrenze richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts:
- 2 % des Bruttoeinkommens für regulär Versicherte
- 1 % für schwerwiegend chronisch Erkrankte (Voraussetzung: regelmäßige medizinische Behandlung, ärztliche Bescheinigung erforderlich)
Zur Berechnung zählt das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen (Partner, Kinder). Kinderfreibeträge und bestimmte Pauschalen können abgezogen werden. Ihre Krankenkasse hilft bei der genauen Berechnung.
3. Den Antrag stellen
Sobald Ihre Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreichen, können Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Drei Optionen stehen zur Verfügung:
- Sofort, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist
- Rückwirkend, bis zu vier Jahre
- Im Voraus, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenze im kommenden Jahr überschreiten (durch Vorauszahlung – ideal bei chronischen Erkrankungen)
4. Unterlagen vorbereiten
Folgende Dokumente müssen dem Antrag zur Zuzahlungsbefreiung beigelegt werden:
- Antragsformular Ihrer Krankenkasse (online oder in Papierform erhältlich)
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, ALG-Bescheid)
- Originalbelege über die geleisteten Zuzahlungen
- Ärztliche Bescheinigung, falls Sie unter einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leiden (zur Senkung der Belastungsgrenze auf 1 %)
Achten Sie darauf, dass die Belege vollständig und gut lesbar sind.
5. Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag zur Zuzahlungsbefreiung mit allen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen bieten digitale Wege über Onlineformulare, Kundenportale oder Apps an. Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post einsenden oder persönlich abgeben.
6. Befreiungsausweis erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis (Karte oder Bescheinigung). Dieser Nachweis gilt in der Regel bis zum Jahresende und sollte bei Arztbesuchen, in Apotheken oder anderen medizinischen Einrichtungen vorgelegt werden, um von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden.
Nützliche Tipps für Versicherte
- Belege sorgfältig sammeln: Achten Sie darauf, alle Quittungen über Zuzahlungen aufzubewahren. Viele Apotheken stellen auch Sammelquittungen aus, was die Übersicht erleichtert.
- Vorauszahlung nutzen: Wenn bereits absehbar ist, dass Sie Ihre Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreichen, können Sie die Zuzahlungen im Voraus leisten. So entfällt das Sammeln von Einzelbelegen. Wichtig: Eine Rückzahlung erfolgt nicht, wenn die tatsächlichen Zuzahlungen später doch niedriger ausfallen.
- Befreiungsausweis: Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie einen Befreiungsausweis. Dieser dient als Nachweis und sollte bei künftigen Arzt- oder Apothekenbesuchen mitgeführt werden.
Für persönliche Beratung oder weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Viele gesetzliche Kassen bieten auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen sowie Formulare zum Download oder zur digitalen Antragstellung an. Noch heute eine Zuzahlungsbefreiung beantragen und Entlastung bei gegebenen Prämissen sichern!
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Die Bedeutung der Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze
In Deutschland ist der Zugang zu medizinischer Versorgung durch das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich für alle Versicherten gewährleistet. Doch obwohl viele Leistungen durch die Krankenkassen abgedeckt werden, fallen für zahlreiche Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Therapien sogenannte Zuzahlungen an. Diese Eigenbeteiligungen können sich im Laufe eines Jahres zu erheblichen Beträgen summieren – insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftige oder Versicherte mit geringem Einkommen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze geschaffen. Diese Regelung ist nicht nur eine soziale Errungenschaft, sondern ein unverzichtbares Element der gesundheitlichen Versorgungsgerechtigkeit.
Die sogenannte Belastungsgrenze für die Inanspruchnahme einer Zuzahlungsbefreiung definiert den maximalen Betrag, den gesetzlich Versicherte pro Kalenderjahr für Zuzahlungen selbst leisten müssen. Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Für chronisch kranke Menschen, die regelmäßig medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen müssen, beträgt diese Grenze sogar nur ein Prozent. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen – das heißt: Für den Rest des Jahres entfällt die Pflicht zu weiteren Zuzahlungen. Diese Regelung hat eine enorme praktische und gesellschaftliche Bedeutung. Denn gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind oft in mehrfacher Hinsicht belastet. Sie müssen regelmäßig Medikamente einnehmen, Fachärztinnen und Fachärzte aufsuchen oder spezielle Therapien wahrnehmen. Gleichzeitig sind sie häufig nicht mehr voll erwerbsfähig oder sogar auf Sozialleistungen angewiesen. Ohne die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung könnten die finanziellen Belastungen durch medizinische Eigenbeteiligungen schnell existenzbedrohend werden. Auch ältere Menschen oder Pflegebedürftige sind überdurchschnittlich häufig von Zuzahlungen betroffen. Viele von ihnen benötigen neben ärztlichen Leistungen auch Pflegehilfsmittel, Inkontinenzmaterial oder orthopädische Hilfen, für die ebenfalls Zuzahlungen anfallen. Wenn diese Menschen keine Entlastung durch die Zuzahlungsbefreiung erfahren würden, wären sie gezwungen, entweder auf notwendige medizinische Leistungen zu verzichten oder sich finanziell zu verschulden. Beides ist mit den Prinzipien eines solidarischen Gesundheitssystems nicht vereinbar.
Die Zuzahlungsbefreiung ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung. Sie schützt einkommensschwache Haushalte davor, unter der Last der Eigenbeteiligung zu zerbrechen, und sichert gleichzeitig die medizinische Versorgung auch in schwierigen Lebenssituationen. Sie trägt dazu bei, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern, und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das solidarische Gesundheitssystem. Nicht zu unterschätzen ist auch der psychologische Aspekt: Die Aussicht, im Fall schwerer Krankheit oder chronischer Beschwerden nicht dauerhaft mit hohen finanziellen Belastungen kämpfen zu müssen, wirkt entlastend. Sie ermöglicht es Betroffenen, sich auf ihre Genesung oder auf die Bewältigung ihrer Krankheit zu konzentrieren, anstatt sich über finanzielle Sorgen den Kopf zerbrechen zu müssen. Ein weiterer bedeutender Punkt ist die Transparenz und Zugänglichkeit des Verfahrens. Die Krankenkassen bieten mittlerweile vielfach sogenannte Befreiungsausweise an, die nach Vorlage der entsprechenden Nachweise ausgestellt werden. Wer seine Belege über Zuzahlungen im Laufe des Jahres gut aufbewahrt, kann relativ unkompliziert eine Rückerstattung oder gleich zu Jahresbeginn eine vorläufige Befreiung beantragen. Auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung im Voraus zu stellen, wenn absehbar ist, dass die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird, sorgt für Planbarkeit und Verlässlichkeit im Alltag der Betroffenen. Trotzdem ist vielen Versicherten die Regelung zur Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung nicht ausreichend bekannt. Hier wäre eine stärkere Aufklärung durch Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken wünschenswert. Besonders Menschen, die ohnehin durch Krankheit oder Alter belastet sind, fehlt oft die Kraft oder die Information, um ihre Rechte geltend zu machen. Auch Sprachbarrieren oder bürokratische Hürden können den Zugang zur Befreiung erschweren. Deshalb ist es wichtig, dass Krankenkassen aktiv auf ihre Versicherten zugehen und sie über ihre Möglichkeiten informieren – zum Beispiel durch personalisierte Schreiben, Informationsbroschüren oder niedrigschwellige Online-Angebote.
Die Zuzahlungsbefreiung ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll. Wenn Menschen aus finanzieller Not auf dringend notwendige Therapien verzichten, kann das langfristig zu schwereren Krankheitsverläufen und damit zu höheren Folgekosten führen, sowohl für die Betroffenen als auch für das Gesundheitssystem. Prävention, kontinuierliche Behandlung und frühzeitige Versorgung sind nicht nur menschlich geboten, sondern auch ökonomisch vernünftig. Die Belastungsgrenze und die daran geknüpfte Befreiung tragen wesentlich dazu bei, diese Versorgungslücken zu vermeiden. Daher ist die Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze ist ein zentraler Pfeiler des deutschen solidarischen Gesundheitssystems. Sie steht für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Vernunft und menschliche Fürsorge. Damit sie ihre volle Wirkung entfalten kann, braucht es jedoch mehr öffentliche Aufmerksamkeit, Aufklärung und Unterstützung bei der Antragstellung. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Menschen, unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand, Zugang zu der medizinischen Versorgung erhalten, die sie benötigen. Die Zuzahlungsbefreiung ist eine wichtige Säule im deutschen Gesundheitssystem.
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Warum die Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze für Pflegebedürftige wichtig ist
Pflegebedürftige Menschen sind im Alltag in vielerlei Hinsicht stark gefordert und das gesundheitlich, organisatorisch und häufig auch finanziell. Wer regelmäßig Medikamente braucht, auf Hilfsmittel angewiesen ist oder ärztliche und therapeutische Behandlungen in Anspruch nimmt, muss trotz gesetzlicher Krankenversicherung oft Zuzahlungen leisten. Diese Eigenanteile können mit der Zeit eine erhebliche Belastung darstellen, gerade dann, wenn das Einkommen niedrig und die Ausgaben durch den Pflegebedarf besonders hoch sind. Aus diesem Grund ist die Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze ein enorm wichtiger Schutzmechanismus – insbesondere für Pflegebedürftige.
Im deutschen Gesundheitssystem müssen Versicherte für viele Leistungen einen Eigenanteil zahlen, wie etwa bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Therapien oder Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial. Diese Zuzahlungen sollen eigentlich eine gewisse Eigenverantwortung fördern, können aber bei Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen schnell zu einer finanziellen Überforderung führen. Denn Pflegebedürftige sind häufig auf eine Vielzahl solcher Leistungen angewiesen und das dauerhaft. Die Zuzahlungsbefreiung ist daher ein sehr wichtiges Element für die finanzielle Stabilität in der Pflege.
Genau deshalb sieht das Sozialgesetzbuch eine sogenannte Belastungsgrenze vor: Sie liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens – bei chronisch Kranken sogar nur bei einem Prozent. Wenn diese Grenze erreicht ist, besteht ein Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung. Das heißt: Für den Rest des Kalenderjahres müssen keine weiteren Zuzahlungen mehr geleistet werden. Diese Regelung gilt auch für Pflegebedürftige und das unabhängig vom Pflegegrad oder Wohnort, ob sie zu Hause leben oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Gerade für Pflegebedürftige kann diese Befreiung den entscheidenden Unterschied machen. Viele beziehen eine niedrige Rente oder Grundsicherung im Alter und sind finanziell ohnehin stark eingeschränkt. Gleichzeitig sind sie auf medizinische Versorgung, Hilfsmittel und Therapien angewiesen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Wenn dann jeden Monat noch Zuzahlungen für Medikamente, Kompressionsstrümpfe, Physiotherapie oder Verbandsmaterial fällig werden, bleibt oft kaum Geld für den Alltag übrig. Die Zuzahlungsbefreiung hilft hier ganz konkret, die finanzielle Last zu senken und gibt Pflegebedürftigen ein Stück Sicherheit zurück. Ein weiteres Problem, das durch die Zuzahlungsbefreiung abgefedert werden kann, ist der Verzicht auf notwendige Leistungen aus Kostengründen. Nicht selten kommt es vor, dass pflegebedürftige Menschen Medikamente seltener einnehmen oder Therapien verschieben, weil sie sich die Zuzahlungen nicht mehr leisten können. Das hat gesundheitliche Risiken – nicht nur für die betroffene Person, sondern langfristig auch für das Gesundheitssystem, das dann mit teureren Folgebehandlungen konfrontiert ist. Die Befreiung von Zuzahlungen schützt also nicht nur individuell, sondern hat auch gesellschaftlichen Nutzen.
Die Möglichkeit, sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen, kann entweder rückwirkend nach Erreichen der Belastungsgrenze beantragt werden – oder im Voraus, wenn bereits absehbar ist, dass die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Dazu müssen Einkommensnachweise und Belege über bereits geleistete Zuzahlungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wer beispielsweise Pflegegeld, Grundsicherung oder eine kleine Rente bezieht, wird die Belastungsgrenze meist schon mit wenigen Rezepten oder Krankenhausaufenthalten erreichen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, direkt zu Jahresbeginn einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung im Voraus zu stellen.
Pflegebedürftige Menschen sollten nach Möglichkeit gemeinsam mit Angehörigen, Betreuer:innen oder Pflegepersonen darauf achten, alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen zu sammeln. Einige Krankenkassen bieten auch sogenannte Zuzahlungshefte oder digitale Lösungen an, in denen alle relevanten Kosten eingetragen werden können. Wer diese Belege regelmäßig einreicht, hat es am Jahresende leichter, die Befreiung zu beantragen – oder bekommt sie im besten Fall direkt ausgestellt.
Trotz dieser guten Regelung wissen viele Pflegebedürftige oder deren Angehörige nicht, dass sie Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung haben. Hier besteht noch erheblicher Informationsbedarf. Es wäre hilfreich, wenn Pflegekassen, Pflegedienste oder auch Hausärzt:innen gezielt auf diese Möglichkeit hinweisen würden, wie etwa beim Pflegeberatungsgespräch oder bei der Beantragung von Hilfsmitteln wie der kostenlosen Pflegebox mit zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze ist für pflegebedürftige Menschen mehr als eine Entlastung. Sie ist oft die Voraussetzung dafür, dass notwendige medizinische Versorgung überhaupt regelmäßig genutzt werden kann. Sie schützt vor finanzieller Überforderung, vermeidet gesundheitliche Risiken durch Leistungsausfälle und sorgt für ein Stück mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Deshalb ist es wichtig, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen über diese Möglichkeit informiert sind – und die Unterstützung bekommen, die sie bei der Antragstellung benötigen.
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